ich habe heute viele rechtliche Informationen erlangt, die ich an Euch weitergeben möchte. Die Informationen sind stammen nicht von Hören und sagen, sondern stammen aus kroatischen Gesetzen!!!
1. eine Bootshaftpflichtversicherung besteht nur für maschinenangetriebene Boote, deren Nutzlast am Propeller 15 KW überschreitet. Ein KW hat 1,359 621 62 PS, damit sind noch 20,39 PS Außenborder von einer Bootshaftpflichtversicherung befreit!!!
2. Laut Auskunft WSA Bingen ist der Ausweis für Kleinfahrzeuge als Eigentumsnachweis ausreichend und wird allgemein anerkannt.
3. Bootsvignette: für Boote mit Motor ab 5 KW erforderlich. Die Vignette für ein Boot zw. 3 und 4 Metern kostet ca. 210 Kuna, abgerundet 28,00 Euro. Die Vignette gilt ein Jahr.
4. bei Einreise auf dem Landweg: Boot und Motor müssen am Zoll mündlich deklariert werden! Ich empfehle immer die Schriftform. Bitte deklariert auch wertvolle Ausrüstungsgegenstände wie Echolot, GPS usw.!
5. Das Boot muss, bevor es zu Wasser gelassen wird, beim Hafenamt deklariert werden. (Wie bei der Einreise über See)
6. An Bord müssen folgende Dokumente in Kroatien mitgeführt werden:
- Boots-Vignette - Kurtaxe Vignette - beglaubigte Crewliste - Personaldokumente der Besatzung - Registriernachweis der Besatzung (Skipper und Crew) - Sportbootführerschein-See (Binnen nicht ausreichend) - gültige Haftpflichtversicherung für Boote mit Motor über 15 KW - Personenliste (Auflistung aller sich auf dem Schiff befindlichen Personen für den Geltungszeitraum der Boots- Vignette - im Falle, dass der Bootsbesitzer sein Boot unentgeltlich verleiht, muss er eine notariell beglaubigte Vollmacht (aus dem Heimatland) zur Nutzung des Schiffes vorlegen.
Es gibt noch mehr Informationen, aber dies war vorerst einmal Grundlegendes.
Sorry, die Crewliste ist natürlich nur erforderlich, wenn das Boot Schlafkojen hat. Ändert der Skipper innerhalb des Gültigkeitszeitraum der Boots-Vignette die Crew, muss er dies erneut beim Hafenamt beglaubigen lassen. Wird dies mißachtet, drohn hohe Geldstrafen und führt zur Beschlagnahmung des Bootes!
Ich kann Dir nur was zum Angelschein sagen. Es ist richtig, dass Du einen Angelschein brauchst, diesen bekommst Du in jeden Hafenamt oder auch manchmal in Angelgeschäften ausgestellt. Du kannst zwischen 2 verschiedenen unterscheiden. Einen für das Angeln von der Küste aus, den anderen vom Angeln vom Boot aus. Du solltest diesen Schein auf jeden Fall haben, er wird schon mal kontrolliert und hast Du keinen, dann drohen heftige Strafen bis zu 7000 Kuna!
Wir hatten letztes Jahr für den Küstenschein so an die 70 Kuna bezahlt pro Tag, da gibt es aber auch Wochenangebote und verschiedenes mehr.